Unser Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

Im Folgenden einige Auszüge aus dem ISK:

Was bezweckt das ISK?

Ziel von Prävention in Diözesen ist es, eine neue Kultur des achtsamen Miteinanders zu entwickeln. Die Prävention von sexualisierter Gewalt ist integraler Bestandteil unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie erwachsenen Schutzbefohlenen. Die Strukturen und Prozesse zur Prävention sexualisierter Gewalt in den Diözesen müssen transparent, nachvollziehbar, kontrollierbar und evaluierbar sein. Die Entwicklung und Verwirklichung von Maßnahmen zur Prävention erfolgen partizipativ in Zusammenarbeit mit allen hierfür relevanten Personen und Gruppen, dazu gehören auch Kinder, Jugendlichen und erwachsene Schutzbefohlenen selbst. Auf Grundlage des allgemeinen Rechts auf Schutz vor sexuellen Grenzverletzungen, Übergriffen und sexuellem Missbrauch wird dieses institutionelle Schutzkonzept erstellt

Fortbildung & persönliche Eignung

Alle Gruppenleiterinnen, alle Mitarbeitende im Lager (wie das Küchenteam oder die Lagerleitung) sowie Besuchende im Lager, die auch dort übernachten, müssen eine Präventionsschulung besucht haben, die regelmäßig im Abstand von fünf Jahren aufgefrischt wird. Für die ‚Rover im Praktikum‘ ist der Besuch einer Präventionsschulung erwünscht, aber nicht verpflichtend. Darüber hinaus müssen alle Gruppenleiter*innen, aktiven Mitarbeiter*innen sowie Besucher*innen im Lager, die dort übernachten, ihr Führungszeugnis eingereicht haben (entsprechend den Regelungen der DPSG). Es ist erwünscht, dass alle Gruppenleiter*innen und aktiven Mitarbeitende (z.B. Küchenteam oder Lagerleitung) einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs vorweisen können. Weitere Ausbildungsschritte wie der Gruppenleitergrundkurs und der Woodbadge-Kurs sind optional, aber nicht verpflichtend.
Internen und externen Vertrauenspersonen (siehe „6 Beschwerdewege“) wird eine Weiterbildung, beispielsweise zur Präventionsfachkraft, ermöglicht. Diese ist ebenfalls nicht zwingend notwendig.
Für die Überprüfung der Gültigkeit der Schulungen sind der Vorstand und die Lagerleitung verantwortlich.

Eure Beschwerdewege

  • Eltern und Teilnehmende können sich an die Leiterin der entsprechenden Stufe und den Vorstand wenden, aber auch das Gespräch mit jeder anderen Leiterin suchen.
  • Einen anonymen Beschwerdeweg stellt der Briefkasten/Kummerkasten dar, der im Vorraum des WCs bei den Gruppenräumen angebracht ist. Diese Beschwerden werden in erster Hand von zwei für den Kummerkasten verantwortlichen Personen bearbeitet. Diese Verantwortlichen werden einmal im Jahr durch die Teilnehmenden gewählt. Der Vorstand sorgt für die Durchführung dieser Wahl. Die Teilnehmenden können alle Leiterinnen für die Wahl vorschlagen.
  • Extern stehen ebenfalls zwei Vertrauenspersonen zur Verfügung, die den Teilnehmenden
    vorgestellt werden. Dies ist derzeit unsere Pastoralreferrentin Simone Wingels.